Harald Vogt
Außerordentliche Mitgliederversammlung am 02.06.1997
Wie in der letzten Ausgabe schon angekündigt, mußten wir, auf Wunsch des Amtsgerichtes Wunsiedel, über einige Satzungsänderungen nochmals abstimmen.
Mit 19 Mitgliedern recht ordentlich besucht war die außerordentliche Mitgliederversammlung des CCF am 02.06.1997. Noch mal als Erinnerung: Diese Mitgliederversammlung war notwendig geworden, weil das Amtsgericht Wunsiedel die Eintragung der Satzungsänderung verweigerte, da ein aus der Ursprungssatzung stammender Absatz dem Registergericht nicht mehr "gefiel". Die in der Einladung bekanntgegebenen Satzungsänderungen wurden einstimmig genehmigt. Das Protokoll und die erforderlichen Unterlagen wurden noch am gleichen Tag fertiggestellt und an das Amtsgericht Wunsiedel weitergeleitet.
Harald Vogt
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