Vorstand des CCF e.V.
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Neue Satzung von Amtsgericht nicht anerkannt
Mit Schreiben vom 15.04.97 teilte uns das Amtsgericht Wunsiedel, Registergericht, mit, daß die zur Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderung nicht ins Vereinsregister eingetragen werden kann. Paradox dabei ist, daß nicht ein Wort der verabschiedeten Neufassung, sondern der § 9 (Vorstandschaft) Abs. 2 der Satzung bemängelt wurde, der im Jahre 1990 anstandslos vom Registergericht genehmigt wurde - schließlich ist unter der Satzung sogar das Amtssiegel des Amtsgerichtes Wunsiedel. Als Übeltäter wird von der Rechtspflegerin Simpson das Wörtchen "oder" angesehen, daß durch das Wörtchen "und" zu ersetzen ist. Aufgrund diese Situation sieht sich die Vorstandschaft gezwungen nach § 8 Abs. 1 eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese findet am Montag, dem 02.06.97 um 20:00 Uhr im Clubheim statt.
Harald Vogt
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